Überspringen zum Hauptinhalt

SafeRegister-Integrationsanwendung für Zutrittskontrollsysteme

Selfstorage-Zutrittskontrolle – verbunden über SafeRegister.

SafeRegister ist die separat berechnete Integrationsanwendung von StoRegister. Sie koordiniert freigegebene Softwareübergaben zwischen einem Mietdatensatz in StoRegister und kompatiblen Zutrittskontrollsystemen von Drittanbietern – jeweils für den konkreten Standort, das Produkt und den schriftlich bestätigten Ablauf.

Sofern die Funktionen des Anbieters dies zulassen, können im vereinbarten Umfang Ereignisse bei Einzug, Kontostatusänderung und Auszug eine Zutrittsänderung anfordern und einen Status zur operativen Nachverfolgung zurückgeben.

StoRegister stellt SafeRegister und die vereinbarte Softwarekonfiguration bereit. Tore, Steuergeräte, Lesegeräte, Installation, Lizenzen von Drittanbietern, physisches Verhalten und Vor-Ort-Support verbleiben beim ausgewählten Zutrittskontrollanbieter oder beim vom Betreiber beauftragten Hardwarepartner.

Standortmitarbeiterin bei der Nutzung eines Zutrittsbedienfelds eines Drittanbieters, während SafeRegister eine vereinbarte Softwareübergabe koordiniert
StoRegister-Datensatz SafeRegister Anbietersystem Leistungsumfang und Abnahmetest erforderlich
Separate SoftwareanwendungSafeRegister wird separat von den StoRegister-Tarifen berechnet
Standortspezifischer LeistungsumfangAnbieter, Version, Hardwarezuordnung und Ablauf werden schriftlich festgehalten
Durch Abnahmetests geprüfter AblaufNormalfall, Ablehnung, Verzögerung, Wiederherstellung und Rückfallverfahren werden vereinbart
Die Hardware verbleibt beim AnbieterTore, Steuergeräte, Lesegeräte, Installation und Vor-Ort-Support sind separate Leistungen

01 · Durchgängiger Mietlebenszyklus

Zutrittsänderungen mit dem Mietlebenszyklus verknüpfen.

SafeRegister koordiniert die vereinbarte Softwareübergabe. StoRegister bleibt der führende Betriebsdatensatz; der ausgewählte Zutrittskontrollanbieter bleibt für seine Plattform und die physische Hardware zuständig.

Einzug

Zugeordneten Zutritt beim vereinbarten Mietstatus anfordern.

Sobald der bestätigte Auslöser eintritt, kann SafeRegister die vereinbarte Anbieteraktion für den zugeordneten Kunden, Lagerraum und Standort anfordern.

Kontostatus

Nur die zulässige Zutrittsänderung koordinieren.

Ein unterstütztes und ausdrücklich vereinbartes Kontostatusereignis kann eine Anbieteraktion anfordern, ohne Zahlungsdatensatz und physische Hardware als dasselbe System zu behandeln.

Auszug

Entzug des Zutritts anfordern und Rückmeldung aufbewahren.

Das vereinbarte Ereignis zum Mietende kann die zugeordnete Anbieteraktion anfordern und den zurückgegebenen Status für die operative Nachverfolgung verfügbar halten.

Ausnahmen

Abgelehnte, verzögerte und nicht verfügbare Übergaben bearbeitbar machen.

Akzeptierte Statuswerte, Wiederholungsversuche, Warnungen, Abstimmungsschritte sowie manuelle oder physische Rückfallverfahren werden definiert, bevor der Standort davon abhängig wird.

Funktionsgrenze: Verfügbare Ereignisse, Zeitpunkte, Rückmeldungen und physische Ergebnisse hängen vom konkreten Anbieter, der Produktversion, der Standortkonfiguration und dem schriftlich vereinbarten Implementierungsumfang ab.

02 · Ablaufgrenzen festlegen

Zuerst das gewünschte Ergebnis definieren, dann die Verbindung prüfen.

Eine Bewertung der Zutrittskontrolle ist belastbarer, wenn sie mit einem realen Betriebsereignis beginnt und mit einem benannten Ergebnis, Ausnahmeweg und einer zuständigen Stelle endet. Dieses Grenzmodell dient der Bedarfsklärung; tatsächliche Richtung, Nutzdaten, Statuswerte und Zeitpunkte hängen vom ausgewählten Anbieter und der vereinbarten Konfiguration ab.

  1. 01
    Betriebsereignis

    Das Buchungs-, Vertrags-, Mieter-, Lagerraum- oder Bedienereignis bestimmen, das den Zutritt beeinflussen soll.

  2. 02
    Integrationsübergabe

    Vereinbaren, was StoRegister und der Anbieter austauschen, in welcher Richtung und zu welchem Zeitpunkt.

  3. 03
    Anbieter- und Hardwareaktion

    Anbieterprodukt, Verhalten von Tor oder Smart Box sowie die erforderliche Standortzuordnung bestätigen.

  4. 04
    Rückmeldung und Ausnahme

    Akzeptierte, abgelehnte, verzögerte und nicht verfügbare Zustände definieren und anschließend Wiederholung, Warnung und Rückfallverfahren zuordnen.

03 · Kompatibilität bestätigen

Aus „unterstützter Anbieter“ eine standortspezifische Antwort machen.

Unterstützte Abläufe für Tore, Smart Boxes und Zutrittskontrolle unterscheiden sich nach Land, Anbieterfunktionen, API- und Konfigurationsanforderungen sowie vereinbartem Umfang. Eine Kompatibilitätsentscheidung erfordert alle fünf nachstehenden Prüfpunkte.

01

Land und Standort

Wo befindet sich der Standort, und welche Tore, Zutrittspunkte, Ebenen oder Lagerräume gehören zum Umfang?

02

Anbieter und Version

Welches Anbieterprodukt sowie welche Steuergeräte-, Firmware-, Smart Box- und Hardwareversionen sind installiert?

03

Verbindungsweg

Steht eine geeignete Anbieterfunktion über eine API oder einen vereinbarten Konfigurationsweg zur Verfügung?

04

Ablauf und Daten

Welches Ereignis, welche Kennung, Datenrichtung, zeitliche Steuerung, Rückmeldung und welches Zutrittsergebnis werden benötigt?

05

Störung und Zuständigkeit

Wer überwacht, wiederholt, eskaliert, stellt wieder her und führt das Rückfallverfahren aus, wenn eine Systemgrenze ausfällt?

Beispiele für eine Kompatibilitätsprüfung

Anbieternamen eröffnen einen Weg zur Kompatibilitätsprüfung; sie bedeuten keine allgemeine Unterstützung.

Nokē Smart Entry, PTI Security Systems / StorLogix Cloud, sedisto und Sensorberg One Access können in eine SafeRegister-Prüfung aufgenommen werden. Für CSI müssen zuvor die genaue juristische Anbieteridentität und das konkrete Produkt feststehen. Für jeden Standort sind Land, Anbieterprodukt und Version, API- oder Konfigurationsweg, Steuergerät, Smart Box und Ablauf zu bestätigen.

Anbieterverzeichnis geprüft am 23. Juli 2026

Aktuellen Integrationsbereich ansehen
CSIJuristische Einheit und offizielles Produkt müssen bestätigt werden

Entscheidungsregel: Eine Integration darf erst dann als „bestätigt“ gelten, wenn Anbieter, Standort-Hardware, Ablauf, Konfiguration, Testnachweise und operative Zuständigkeiten im vereinbarten Umfang dokumentiert sind.

04 · Bessere Fragen stellen

Die Vorführung der Zutrittskontrolle muss die schwierigen Fälle nachweisen.

Bringen Sie einen Normalfall und mehrere Ausnahmen aus Ihrem eigenen Betrieb mit. Halten Sie Antwort, Nachweis, Abhängigkeit und zuständige Stelle zu jeder Frage fest, statt eine allgemeine Funktionsaussage zu akzeptieren.

Auslöser und Zeitpunkt

  • Welches konkrete Ereignis fordert eine Zutrittsänderung an?
  • Erfolgt die Übergabe sofort, geplant oder durch einen Bediener ausgelöst?
  • Welcher Status belegt, dass der Anbieter die Anforderung akzeptiert hat?

Datenrichtung

  • Welche Daten werden von StoRegister an den Anbieter übertragen?
  • Welche Rückmeldung oder welches Ereignis kommt gegebenenfalls zurück?
  • Welches System ist für das jeweilige Feld maßgeblich?

Identität und Zuordnung

  • Wie werden Mieter, Benutzer, Lagerräume und Zutrittspunkte einander zugeordnet?
  • Wer pflegt die Zuordnungen für Smart Boxes und Standorte?
  • Wie werden Übertragungen oder geänderte Berechtigungen verarbeitet?

Berechtigungen und Zugangsdaten

  • Welche Zugangsdaten, Anbieterrollen oder API-Berechtigungen werden benötigt?
  • Wer erneuert Zugangsdaten und reagiert auf deren Ablauf?
  • Wie wird der Testzugriff vom Produktivzugriff getrennt?

Ausnahmen

  • Was geschieht nach Ablehnung, Zeitüberschreitung oder doppelter Eingabe?
  • Welche Fehler führen zu einer Wiederholung, einer Warnung oder zum Warten auf einen Bediener?
  • Wie wird das endgültige Ergebnis abgestimmt?

Kommerzieller Leistungsumfang

  • Welche Konfiguration und welche Smart Boxes sind enthalten?
  • Welche Anbieter- oder Hardwarekosten liegen außerhalb von StoRegister?
  • Wer ist für spätere Änderungen, Tests und Support zuständig?

05 · Implementieren, einführen und stabilisieren

Von der Kompatibilitätsprüfung zum sicheren täglichen Einsatz.

Jeder Standort wird als eigene Implementierung mit klaren Freigabepunkten behandelt. Ein an einem Standort oder in einem Markt eingesetzter Anbieter begründet nicht automatisch denselben Umfang an anderer Stelle. StoRegister begleitet die Anwendung nach dem Go-live im Tempo des Betreibers weiter; Hardware und Supportleistungen von Drittanbietern bleiben separate Leistungen.

  1. 01
    Ermitteln

    Standorte, Zutrittspunkte, Anbieter, Versionen, Hardware, Smart Boxes, Zugangsdaten und Betriebsszenarien erfassen.

  2. 02
    Systemgrenze entwerfen

    Auslöser, Kennungen, Datenrichtung, Berechtigungen, Rückmeldungen, Zeitpunkte, Fehler und Systemzuständigkeiten dokumentieren.

  3. 03
    Sicher konfigurieren

    Den vereinbarten Standort- und Hardwareumfang zuordnen, Test- und Produktiveinstellungen trennen und die Konfigurationsverantwortlichen festhalten.

  4. 04
    Abnahme nachweisen

    Normalfall, Ablehnung, Verzögerung, Nichtverfügbarkeit des Anbieters, Wiederholung, Abstimmung sowie manuelles oder physisches Rückfallverfahren testen.

  5. 05
    Mit klaren Zuständigkeiten live gehen

    Einführungszeitfenster, Überwachung, Eskalationskontakte, Änderungsprozess, Supportabgrenzung und Wiederherstellungsprüfungen vereinbaren.

  6. 06
    Stabilisieren und verankern

    Bedarfsabhängige Supportanfragen an StoRegister und rollenbasierte Anleitung nutzen, bis autorisierte Benutzer den vereinbarten Anwendungsablauf sicher bedienen können.

Abnahme- und Einführungsfreigabe

Kein Go-live, bevor die operativ zuständige Stelle den Normalfall, den Störungsweg und das Rückfallverfahren erläutern kann. Nach dem Go-live nimmt StoRegister rund um die Uhr Supportanfragen zur Anwendung entgegen und begleitet das Team in dessen Tempo weiter; der Vor-Ort-Support des Anbieters richtet sich nach der separaten Anbietervereinbarung des Betreibers.

06 · Zuständigkeit bei Störungen festlegen

Festlegen, wer handelt, wenn die Verbindung nicht funktioniert.

Das konkrete Störungsverhalten hängt von den Funktionen des Anbieters und dem Implementierungsumfang ab. Mithilfe dieser Zuständigkeitstabelle werden verbleibende Unsicherheiten in operative Entscheidungen überführt, bevor der Standort vom Ablauf abhängt. Die nachstehenden Rollen beschreiben operative Zuständigkeiten, nicht die rechtliche Haftung.

Vor dem SafeRegister-Go-live zu klärende Fragen zu Störungen und Zuständigkeiten
Ereignis an der Systemgrenze Vor dem Go-live erforderliche Entscheidung Zuständige Stelle benennen
Anbieter-API oder Verbindung ist nicht verfügbar Zeitüberschreitung, Wiederholung, Warnung, Warteschlange und operatives Rückfallverfahren Überwachung und Eskalation
Anforderung wird abgelehnt oder Zuordnung fehlt Sichtbarkeit des Grundes, Korrekturweg und Abstimmungsprüfung Daten und Konfiguration
Zugangsdaten oder Berechtigung laufen ab Erneuerungsplan, Warnweg und Notfallersatz Anbieteradministration
Tor, Steuergerät oder Smart Box reagiert nicht Hardwarediagnose, Anbietereskalation und physisches Rückfallverfahren Standortbetrieb
Systeme zeigen unterschiedliche Ergebnisse Maßgeblicher Datensatz, Nachweis, Korrektur und Abschlusskriterien Abstimmung
Anbieter- oder Standortkonfiguration ändert sich Auswirkungsprüfung, Regressionstests, Freigabe und Bereitstellungszeitfenster Änderungsmanagement

07 · Veröffentlichte Konditionen

Veröffentlichte Preise der SafeRegister-Anwendung mit klarer Hardwareabgrenzung.

SafeRegister wird weiterhin separat von den StoRegister-Tarifen berechnet. Diese Entgelte decken die Integrationsanwendung und die vereinbarte Softwarekonfiguration ab. Zutrittskontroll-Hardware, Installation, Lizenzen von Drittanbietern und Vor-Ort-Leistungen liegen außerhalb des Leistungsumfangs von StoRegister und richten sich nach den Vereinbarungen des Betreibers mit den ausgewählten Drittanbietern.

Wiederkehrend

SafeRegister-Integrationsanwendung für Zutrittskontrollsysteme

GBP50/ Jahr

Pro Standort, für bis zu 100 vermietbare Lagerräume („Boxen“)

  • Separat berechnete Integrationsanwendung für Zutrittskontrollsysteme
  • Kompatibilität und Ablaufumfang werden vor der Einrichtung bestätigt

Einmalige Einrichtung

SafeRegister-Softwarekonfiguration

GBP150einmalig

Je angeschlossener Smart Box, die an einem Standort konfiguriert wird

  • Gilt für die vereinbarte SafeRegister-Verbindung und Softwareeinrichtung
  • Zutrittskontroll-Hardware, Installation, Hardwarelizenzen und Hardware-Support sind nicht enthalten

Fragen zur Zutrittskontrolle

Direkte Antworten mit klaren Abgrenzungen.

Nutzen Sie diese Antworten zur Vorbereitung eines anbieter- und standortspezifischen SafeRegister-Gesprächs.

Was ist SafeRegister, und handelt es sich um Zutrittskontroll-Hardware?

Die SafeRegister-Integrationsanwendung für Zutrittskontrollsysteme ist eine separat berechnete StoRegister-Anwendung für Selfstorage-Zutrittsabläufe. Sie koordiniert ausschließlich den Anbieter, das Produkt, die Standortkonfiguration und den Ablauf, die schriftlich vereinbart wurden. StoRegister stellt die SafeRegister-Software und die vereinbarte Softwarekonfiguration bereit; Tore, Steuergeräte, Lesegeräte, Installation, Lizenzen von Drittanbietern und Vor-Ort-Support gehören nicht dazu.

Welche Zutrittskontrollanbieter können in eine SafeRegister-Kompatibilitätsprüfung aufgenommen werden?

Nokē Smart Entry, PTI Security Systems / StorLogix Cloud, sedisto und Sensorberg One Access sind derzeit Ausgangspunkte für eine Kompatibilitätsprüfung. CSI kann erst aufgenommen werden, nachdem die genaue juristische Anbieteridentität und das konkrete Produkt bestätigt wurden. Ein Anbietername ist keine Garantie für jedes Land, jede Version, jedes Steuergerät, jeden API-Weg, jede Smart Box oder jeden Ablauf.

Kann SafeRegister mit vorhandenen Toren, Steuergeräten und Lesegeräten zusammenarbeiten?

Möglicherweise, jedoch erst nach einer standortspezifischen Prüfung. Der ausgewählte Zutrittskontrollanbieter muss die installierte Hardware, die Produktversion und den verfügbaren Integrations- oder Konfigurationsweg bestätigen. Anschließend bewertet StoRegister die angeforderte Softwareübergabe. Vorhandene Hardware ist nicht automatisch kompatibel.

Was kann SafeRegister bei Einzug, Kontostatusänderung oder Auszug ausführen?

Sofern Anbieterfunktion und schriftlicher Umfang dies zulassen, kann ein vereinbartes StoRegister-Ereignis eine zugeordnete Zutrittsänderung anfordern und die Anbieterrückmeldung zur operativen Nachverfolgung aufbewahren. Konkreter Auslöser, Richtung, Zeitpunkt, akzeptierter Status, Ausnahmeweg und physisches Ergebnis müssen für jeden Standort getestet werden.

Wer installiert und unterstützt die Zutrittskontroll-Hardware?

Der ausgewählte Zutrittskontrollanbieter oder der vom Betreiber beauftragte Hardwarepartner stellt Tore, Steuergeräte, Lesegeräte, Installation und Hardwarelizenzen bereit und ist für physisches Verhalten sowie Vor-Ort-Service zuständig. StoRegister stellt ausschließlich die SafeRegister-Anwendung und die vereinbarte Softwarekonfiguration bereit.

Was geschieht, wenn die Anbieterverbindung oder der Zutrittsablauf ausfällt?

Die Reaktion auf Störungen ist anbieter- und umfangsspezifisch und muss daher vor dem Go-live vereinbart werden. Für jede Systemgrenze sind Überwachung, Behandlung von Ablehnung und Zeitüberschreitung, Wiederholungsregeln, Warnungen, manuelles oder physisches Rückfallverfahren, Eskalationskontakte, Wiederherstellungsprüfungen und operative Zuständigkeiten festzulegen.

Wie viel kostet SafeRegister?

SafeRegister kostet GBP 50 pro Jahr und Standort für bis zu 100 vermietbare Lagerräume („Boxen“). Für jede angeschlossene Smart Box, die an einem Standort konfiguriert wird, fällt einmalig eine Softwarekonfigurations- und Einrichtungsgebühr von GBP 150 an. Das Angebot bestätigt Mengen, anwendbare Steuern, die Verfügbarkeit im jeweiligen Land und etwaige Entgelte von Drittanbietern. Zutrittskontroll-Hardware, Installation, Lizenzen und Vor-Ort-Service sind separate Leistungen.

Was bedeutet „Smart Box“ in der SafeRegister-Preisgestaltung?

Auf dieser Seite bezeichnet Smart Box das anbieterseitige Zutrittssteuergerät oder Gateway, das in der vereinbarten SafeRegister-Konfiguration benannt ist. Terminologie und Hardwarearchitektur unterscheiden sich je nach Anbieter; daher muss das Angebot das genaue Gerät und die Anzahl benennen. Die veröffentlichte Einrichtungsgebühr beträgt einmalig GBP 150 für jede angeschlossene Smart Box, die an einem Standort konfiguriert wird.

Wie wird die SafeRegister-Kompatibilität vor dem Go-live bestätigt?

StoRegister dokumentiert Land und Standort, das genaue Anbieterprodukt und dessen Version, den Verbindungsweg, Ablauf und Datenrichtung, Hardwarezuordnung, Berechtigungen, Normal- und Störungstests, Abnahmekriterien, Rückfallverfahren sowie benannte operative Zuständigkeiten. Die Kompatibilität wird nur für diesen schriftlich festgehaltenen Umfang bestätigt.

Was sollte ein Betreiber für eine SafeRegister-Bewertung vorbereiten?

Bereiten Sie Land, Standort und Zutrittspunktplan, Anbieter- und Produktname, Version, Steuergeräte oder Smart Boxes, erforderliche Abläufe für Einzug, Kontostatusänderung und Auszug, Benutzerrollen, erwartete Ausnahmen und Rückfallverfahren sowie technische und operative Kontakte vor.

Anbieterdetails bereithalten

Eine standortspezifische Kompatibilitätsauskunft erhalten.

Teilen Sie Land, Anbieter, Produktversion, Hardware, Smart Boxes, benötigten Ablauf und Rückfallverfahren bei Störungen mit. StoRegister kann dann die Kompatibilität bewerten und das Gespräch auf einen vereinbarten Umfang ausrichten.