Einzug
Zugeordneten Zutritt beim vereinbarten Mietstatus anfordern.
Sobald der bestätigte Auslöser eintritt, kann SafeRegister die vereinbarte Anbieteraktion für den zugeordneten Kunden, Lagerraum und Standort anfordern.
SafeRegister-Integrationsanwendung für Zutrittskontrollsysteme
SafeRegister ist die separat berechnete Integrationsanwendung von StoRegister. Sie koordiniert freigegebene Softwareübergaben zwischen einem Mietdatensatz in StoRegister und kompatiblen Zutrittskontrollsystemen von Drittanbietern – jeweils für den konkreten Standort, das Produkt und den schriftlich bestätigten Ablauf.
Sofern die Funktionen des Anbieters dies zulassen, können im vereinbarten Umfang Ereignisse bei Einzug, Kontostatusänderung und Auszug eine Zutrittsänderung anfordern und einen Status zur operativen Nachverfolgung zurückgeben.
StoRegister stellt SafeRegister und die vereinbarte Softwarekonfiguration bereit. Tore, Steuergeräte, Lesegeräte, Installation, Lizenzen von Drittanbietern, physisches Verhalten und Vor-Ort-Support verbleiben beim ausgewählten Zutrittskontrollanbieter oder beim vom Betreiber beauftragten Hardwarepartner.
01 · Durchgängiger Mietlebenszyklus
SafeRegister koordiniert die vereinbarte Softwareübergabe. StoRegister bleibt der führende Betriebsdatensatz; der ausgewählte Zutrittskontrollanbieter bleibt für seine Plattform und die physische Hardware zuständig.
Einzug
Sobald der bestätigte Auslöser eintritt, kann SafeRegister die vereinbarte Anbieteraktion für den zugeordneten Kunden, Lagerraum und Standort anfordern.
Kontostatus
Ein unterstütztes und ausdrücklich vereinbartes Kontostatusereignis kann eine Anbieteraktion anfordern, ohne Zahlungsdatensatz und physische Hardware als dasselbe System zu behandeln.
Auszug
Das vereinbarte Ereignis zum Mietende kann die zugeordnete Anbieteraktion anfordern und den zurückgegebenen Status für die operative Nachverfolgung verfügbar halten.
Ausnahmen
Akzeptierte Statuswerte, Wiederholungsversuche, Warnungen, Abstimmungsschritte sowie manuelle oder physische Rückfallverfahren werden definiert, bevor der Standort davon abhängig wird.
Funktionsgrenze: Verfügbare Ereignisse, Zeitpunkte, Rückmeldungen und physische Ergebnisse hängen vom konkreten Anbieter, der Produktversion, der Standortkonfiguration und dem schriftlich vereinbarten Implementierungsumfang ab.
02 · Ablaufgrenzen festlegen
Eine Bewertung der Zutrittskontrolle ist belastbarer, wenn sie mit einem realen Betriebsereignis beginnt und mit einem benannten Ergebnis, Ausnahmeweg und einer zuständigen Stelle endet. Dieses Grenzmodell dient der Bedarfsklärung; tatsächliche Richtung, Nutzdaten, Statuswerte und Zeitpunkte hängen vom ausgewählten Anbieter und der vereinbarten Konfiguration ab.
Das Buchungs-, Vertrags-, Mieter-, Lagerraum- oder Bedienereignis bestimmen, das den Zutritt beeinflussen soll.
Vereinbaren, was StoRegister und der Anbieter austauschen, in welcher Richtung und zu welchem Zeitpunkt.
Anbieterprodukt, Verhalten von Tor oder Smart Box sowie die erforderliche Standortzuordnung bestätigen.
Akzeptierte, abgelehnte, verzögerte und nicht verfügbare Zustände definieren und anschließend Wiederholung, Warnung und Rückfallverfahren zuordnen.
03 · Kompatibilität bestätigen
Unterstützte Abläufe für Tore, Smart Boxes und Zutrittskontrolle unterscheiden sich nach Land, Anbieterfunktionen, API- und Konfigurationsanforderungen sowie vereinbartem Umfang. Eine Kompatibilitätsentscheidung erfordert alle fünf nachstehenden Prüfpunkte.
Wo befindet sich der Standort, und welche Tore, Zutrittspunkte, Ebenen oder Lagerräume gehören zum Umfang?
Welches Anbieterprodukt sowie welche Steuergeräte-, Firmware-, Smart Box- und Hardwareversionen sind installiert?
Steht eine geeignete Anbieterfunktion über eine API oder einen vereinbarten Konfigurationsweg zur Verfügung?
Welches Ereignis, welche Kennung, Datenrichtung, zeitliche Steuerung, Rückmeldung und welches Zutrittsergebnis werden benötigt?
Wer überwacht, wiederholt, eskaliert, stellt wieder her und führt das Rückfallverfahren aus, wenn eine Systemgrenze ausfällt?
Beispiele für eine Kompatibilitätsprüfung
Nokē Smart Entry, PTI Security Systems / StorLogix Cloud, sedisto und Sensorberg One Access können in eine SafeRegister-Prüfung aufgenommen werden. Für CSI müssen zuvor die genaue juristische Anbieteridentität und das konkrete Produkt feststehen. Für jeden Standort sind Land, Anbieterprodukt und Version, API- oder Konfigurationsweg, Steuergerät, Smart Box und Ablauf zu bestätigen.
Anbieterverzeichnis geprüft am 23. Juli 2026
Aktuellen Integrationsbereich ansehenEntscheidungsregel: Eine Integration darf erst dann als „bestätigt“ gelten, wenn Anbieter, Standort-Hardware, Ablauf, Konfiguration, Testnachweise und operative Zuständigkeiten im vereinbarten Umfang dokumentiert sind.
04 · Bessere Fragen stellen
Bringen Sie einen Normalfall und mehrere Ausnahmen aus Ihrem eigenen Betrieb mit. Halten Sie Antwort, Nachweis, Abhängigkeit und zuständige Stelle zu jeder Frage fest, statt eine allgemeine Funktionsaussage zu akzeptieren.
05 · Implementieren, einführen und stabilisieren
Jeder Standort wird als eigene Implementierung mit klaren Freigabepunkten behandelt. Ein an einem Standort oder in einem Markt eingesetzter Anbieter begründet nicht automatisch denselben Umfang an anderer Stelle. StoRegister begleitet die Anwendung nach dem Go-live im Tempo des Betreibers weiter; Hardware und Supportleistungen von Drittanbietern bleiben separate Leistungen.
Standorte, Zutrittspunkte, Anbieter, Versionen, Hardware, Smart Boxes, Zugangsdaten und Betriebsszenarien erfassen.
Auslöser, Kennungen, Datenrichtung, Berechtigungen, Rückmeldungen, Zeitpunkte, Fehler und Systemzuständigkeiten dokumentieren.
Den vereinbarten Standort- und Hardwareumfang zuordnen, Test- und Produktiveinstellungen trennen und die Konfigurationsverantwortlichen festhalten.
Normalfall, Ablehnung, Verzögerung, Nichtverfügbarkeit des Anbieters, Wiederholung, Abstimmung sowie manuelles oder physisches Rückfallverfahren testen.
Einführungszeitfenster, Überwachung, Eskalationskontakte, Änderungsprozess, Supportabgrenzung und Wiederherstellungsprüfungen vereinbaren.
Bedarfsabhängige Supportanfragen an StoRegister und rollenbasierte Anleitung nutzen, bis autorisierte Benutzer den vereinbarten Anwendungsablauf sicher bedienen können.
Kein Go-live, bevor die operativ zuständige Stelle den Normalfall, den Störungsweg und das Rückfallverfahren erläutern kann. Nach dem Go-live nimmt StoRegister rund um die Uhr Supportanfragen zur Anwendung entgegen und begleitet das Team in dessen Tempo weiter; der Vor-Ort-Support des Anbieters richtet sich nach der separaten Anbietervereinbarung des Betreibers.
06 · Zuständigkeit bei Störungen festlegen
Das konkrete Störungsverhalten hängt von den Funktionen des Anbieters und dem Implementierungsumfang ab. Mithilfe dieser Zuständigkeitstabelle werden verbleibende Unsicherheiten in operative Entscheidungen überführt, bevor der Standort vom Ablauf abhängt. Die nachstehenden Rollen beschreiben operative Zuständigkeiten, nicht die rechtliche Haftung.
| Ereignis an der Systemgrenze | Vor dem Go-live erforderliche Entscheidung | Zuständige Stelle benennen |
|---|---|---|
| Anbieter-API oder Verbindung ist nicht verfügbar | Zeitüberschreitung, Wiederholung, Warnung, Warteschlange und operatives Rückfallverfahren | Überwachung und Eskalation |
| Anforderung wird abgelehnt oder Zuordnung fehlt | Sichtbarkeit des Grundes, Korrekturweg und Abstimmungsprüfung | Daten und Konfiguration |
| Zugangsdaten oder Berechtigung laufen ab | Erneuerungsplan, Warnweg und Notfallersatz | Anbieteradministration |
| Tor, Steuergerät oder Smart Box reagiert nicht | Hardwarediagnose, Anbietereskalation und physisches Rückfallverfahren | Standortbetrieb |
| Systeme zeigen unterschiedliche Ergebnisse | Maßgeblicher Datensatz, Nachweis, Korrektur und Abschlusskriterien | Abstimmung |
| Anbieter- oder Standortkonfiguration ändert sich | Auswirkungsprüfung, Regressionstests, Freigabe und Bereitstellungszeitfenster | Änderungsmanagement |
07 · Veröffentlichte Konditionen
SafeRegister wird weiterhin separat von den StoRegister-Tarifen berechnet. Diese Entgelte decken die Integrationsanwendung und die vereinbarte Softwarekonfiguration ab. Zutrittskontroll-Hardware, Installation, Lizenzen von Drittanbietern und Vor-Ort-Leistungen liegen außerhalb des Leistungsumfangs von StoRegister und richten sich nach den Vereinbarungen des Betreibers mit den ausgewählten Drittanbietern.
Wiederkehrend
Pro Standort, für bis zu 100 vermietbare Lagerräume („Boxen“)
Einmalige Einrichtung
Je angeschlossener Smart Box, die an einem Standort konfiguriert wird
Fragen zur Zutrittskontrolle
Nutzen Sie diese Antworten zur Vorbereitung eines anbieter- und standortspezifischen SafeRegister-Gesprächs.
Die SafeRegister-Integrationsanwendung für Zutrittskontrollsysteme ist eine separat berechnete StoRegister-Anwendung für Selfstorage-Zutrittsabläufe. Sie koordiniert ausschließlich den Anbieter, das Produkt, die Standortkonfiguration und den Ablauf, die schriftlich vereinbart wurden. StoRegister stellt die SafeRegister-Software und die vereinbarte Softwarekonfiguration bereit; Tore, Steuergeräte, Lesegeräte, Installation, Lizenzen von Drittanbietern und Vor-Ort-Support gehören nicht dazu.
Nokē Smart Entry, PTI Security Systems / StorLogix Cloud, sedisto und Sensorberg One Access sind derzeit Ausgangspunkte für eine Kompatibilitätsprüfung. CSI kann erst aufgenommen werden, nachdem die genaue juristische Anbieteridentität und das konkrete Produkt bestätigt wurden. Ein Anbietername ist keine Garantie für jedes Land, jede Version, jedes Steuergerät, jeden API-Weg, jede Smart Box oder jeden Ablauf.
Möglicherweise, jedoch erst nach einer standortspezifischen Prüfung. Der ausgewählte Zutrittskontrollanbieter muss die installierte Hardware, die Produktversion und den verfügbaren Integrations- oder Konfigurationsweg bestätigen. Anschließend bewertet StoRegister die angeforderte Softwareübergabe. Vorhandene Hardware ist nicht automatisch kompatibel.
Sofern Anbieterfunktion und schriftlicher Umfang dies zulassen, kann ein vereinbartes StoRegister-Ereignis eine zugeordnete Zutrittsänderung anfordern und die Anbieterrückmeldung zur operativen Nachverfolgung aufbewahren. Konkreter Auslöser, Richtung, Zeitpunkt, akzeptierter Status, Ausnahmeweg und physisches Ergebnis müssen für jeden Standort getestet werden.
Der ausgewählte Zutrittskontrollanbieter oder der vom Betreiber beauftragte Hardwarepartner stellt Tore, Steuergeräte, Lesegeräte, Installation und Hardwarelizenzen bereit und ist für physisches Verhalten sowie Vor-Ort-Service zuständig. StoRegister stellt ausschließlich die SafeRegister-Anwendung und die vereinbarte Softwarekonfiguration bereit.
Die Reaktion auf Störungen ist anbieter- und umfangsspezifisch und muss daher vor dem Go-live vereinbart werden. Für jede Systemgrenze sind Überwachung, Behandlung von Ablehnung und Zeitüberschreitung, Wiederholungsregeln, Warnungen, manuelles oder physisches Rückfallverfahren, Eskalationskontakte, Wiederherstellungsprüfungen und operative Zuständigkeiten festzulegen.
SafeRegister kostet GBP 50 pro Jahr und Standort für bis zu 100 vermietbare Lagerräume („Boxen“). Für jede angeschlossene Smart Box, die an einem Standort konfiguriert wird, fällt einmalig eine Softwarekonfigurations- und Einrichtungsgebühr von GBP 150 an. Das Angebot bestätigt Mengen, anwendbare Steuern, die Verfügbarkeit im jeweiligen Land und etwaige Entgelte von Drittanbietern. Zutrittskontroll-Hardware, Installation, Lizenzen und Vor-Ort-Service sind separate Leistungen.
Auf dieser Seite bezeichnet Smart Box das anbieterseitige Zutrittssteuergerät oder Gateway, das in der vereinbarten SafeRegister-Konfiguration benannt ist. Terminologie und Hardwarearchitektur unterscheiden sich je nach Anbieter; daher muss das Angebot das genaue Gerät und die Anzahl benennen. Die veröffentlichte Einrichtungsgebühr beträgt einmalig GBP 150 für jede angeschlossene Smart Box, die an einem Standort konfiguriert wird.
StoRegister dokumentiert Land und Standort, das genaue Anbieterprodukt und dessen Version, den Verbindungsweg, Ablauf und Datenrichtung, Hardwarezuordnung, Berechtigungen, Normal- und Störungstests, Abnahmekriterien, Rückfallverfahren sowie benannte operative Zuständigkeiten. Die Kompatibilität wird nur für diesen schriftlich festgehaltenen Umfang bestätigt.
Bereiten Sie Land, Standort und Zutrittspunktplan, Anbieter- und Produktname, Version, Steuergeräte oder Smart Boxes, erforderliche Abläufe für Einzug, Kontostatusänderung und Auszug, Benutzerrollen, erwartete Ausnahmen und Rückfallverfahren sowie technische und operative Kontakte vor.
Anbieterdetails bereithalten
Teilen Sie Land, Anbieter, Produktversion, Hardware, Smart Boxes, benötigten Ablauf und Rückfallverfahren bei Störungen mit. StoRegister kann dann die Kompatibilität bewerten und das Gespräch auf einen vereinbarten Umfang ausrichten.